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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Full Motion Fahrschule, Inhaber Sebastian Albert, Reichsstraße 62, 07545 Gera Stand: Oktober 2026 § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Full Motion Fahrschule („Fahrschule“) und ihren Kunden („Fahrschüler“) über die Fahrausbildung (Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, B196 und weitere), über Zusatz- und Intensivangebote sowie über die Angebote „Feel Motion“ (Fahrertrainings und Ausfahrten). (2) Vertragspartner ist Sebastian Albert, Inhaber der Full Motion Fahrschule, Reichsstraße 62, 07545 Gera. „Full Motion“ und „Feel Motion“ bezeichnen Angebote derselben Fahrschule, früher Fahrschule Motorradtke. (3) Abweichende Bedingungen des Fahrschülers gelten nicht, es sei denn, die Fahrschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). (5) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Fahrlehrergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, gehen diesen AGB vor. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte des Ausbildungsvertrags ergeben sich aus dem schriftlichen Ausbildungsvertrag. § 2 Vertragsgegenstand, Ausbildung (1) Gegenstand ist die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung nach dem Fahrlehrergesetz, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Fahrschule schuldet eine fachgerechte Ausbildung, nicht den Prüfungserfolg und nicht den Erwerb der Fahrerlaubnis. (2) Klasse, Umfang, Preise und weitere Einzelheiten werden im Ausbildungsvertrag festgelegt. (3) Die Zahl der nötigen Übungsstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab. Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden (zum Beispiel Sonderfahrten) bleiben unberührt. Ob Prüfungsreife besteht, entscheidet der Fahrlehrer. (4) Express-Ausbildung („Führerschein in 2 Wochen“): Der Zeitrahmen von zwei Wochen ist der angestrebte Ablauf. Er setzt rechtzeitige Prüfungstermine der Prüforganisation, ausreichenden Ausbildungsstand und die Mitwirkung des Fahrschülers voraus. Auf bestimmte Prüftermine oder eine bestimmte Gesamtdauer besteht kein Anspruch. § 3 Anmeldung und Vertragsschluss (1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website ist unverbindlich und kein Angebot. (2) Die Online-Voranmeldung ist unverbindlich und begründet noch keinen Ausbildungsvertrag. Sie dient dazu, dass die Fahrschule Kontakt aufnimmt. (3) Der Ausbildungsvertrag wird nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes schriftlich geschlossen. Er kommt mit der Unterzeichnung durch beide Seiten oder mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande. (4) Minderjährige: Für den Vertragsschluss ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei Fahrschülern unter 18 Jahren unterschreibt ein gesetzlicher Vertreter den Ausbildungsvertrag. (5) Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr: Vertragssprache ist Deutsch. Die Fahrschule speichert die Vertragsdaten und stellt sie dem Fahrschüler als Kopie des Ausbildungsvertrags zur Verfügung. Eingabefehler können vor dem Absenden der Anmeldung berichtigt werden. Für die Online-Anmeldung wird ein externes Buchungssystem genutzt. Bei technischen Störungen ist die Anmeldung auch telefonisch oder persönlich möglich. § 4 Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten (1) Der Fahrschüler erfüllt die Voraussetzungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (insbesondere Mindestalter und Eignung) und legt die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor (typischerweise Ausweis, Sehtest, Nachweis über die Erste-Hilfe-Ausbildung und ein biometrisches Passbild). (2) Der Fahrschüler macht wahrheitsgemäße Angaben und teilt Änderungen von Anschrift und Kontaktdaten unverzüglich mit. (3) Zu Ausbildungsfahrten erscheint der Fahrschüler fahrtüchtig. Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, darf nicht gefahren werden. In diesem Fall kann der Fahrlehrer die Stunde beenden; die Stunde ist dann zu vergüten. (4) Eine nötige Sehhilfe ist zu tragen. Bei der Motorradausbildung ist geeignete Schutzkleidung zu tragen (Schutzhelm, Handschuhe, Jacke, Hose, festes Schuhwerk). Die Schutzkleidung bringt der Fahrschüler selbst mit; die Fahrschule stellt keine Leihausrüstung zur Verfügung. (5) Den Anweisungen des Fahrlehrers ist Folge zu leisten, soweit sie der Sicherheit und der Ausbildung dienen. § 5 Preise und Zahlung (1) Es gelten die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Preise und das jeweils gültige Preisverzeichnis, das in den Geschäftsräumen aushängt. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. (2) Zu den Preisbestandteilen gehören je nach Vereinbarung der Grundbetrag, das Entgelt für Fahrstunden und Sonderfahrten, die Lehrmittel sowie das Entgelt für die Vorstellung zur Theorie- und Praxisprüfung. Prüfungsentgelte der Prüforganisation und Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde sind, soweit sie über die Fahrschule abgerechnet werden, durchlaufende Posten und werden gesondert ausgewiesen. (3) Preisbeispiele auf der Website sind unverbindlich. Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen vom individuellen Bedarf an Fahrstunden ab. (4) Die Gebühren sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu zahlen. [Der Grundbetrag ist bei Vertragsbeginn fällig. Fahrstunden und Sonderfahrten werden nach Durchführung abgerechnet, die Entgelte für die Prüfungsvorstellung vor der jeweiligen Prüfung. Die Zahlung erfolgt bar oder per Überweisung.] Rechnungen erhält der Fahrschüler in Textform. (5) Zahlt der Fahrschüler nicht fristgerecht, ist die Fahrschule berechtigt, den Unterricht bis zum Ausgleich der fälligen Beträge auszusetzen. Daneben gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Fahrschüler nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. § 6 Termine, Absage, Ausfall (1) Termine werden nach Absprache vergeben. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, soweit nichts anderes vereinbart ist. (2) Der Fahrschüler kann einen Termin bis [24] Stunden vorher kostenfrei in Textform oder telefonisch absagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnet die Fahrschule eine Ausfallentschädigung in Höhe von [75] % der vereinbarten Vergütung für die ausgefallene Stunde. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitigen Einsatz der Zeit rechnet die Fahrschule an. (3) Verspätet sich der Fahrschüler, verlängert sich die Stunde nicht. (4) Fällt ein Termin aus Gründen aus, die die Fahrschule zu vertreten hat (zum Beispiel Krankheit, Fahrzeugausfall), bietet sie einen Ersatztermin an. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet oder erstattet. Das gilt auch, wenn die Stunde aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel Glätte, Unwetter) abgesagt oder abgebrochen wird. § 7 Prüfungen (1) Die Anmeldung zur Theorie- und Praxisprüfung erfolgt durch die Fahrschule nach dem Ausbildungsstand. Der Fahrlehrer entscheidet über die Prüfungsreife. Meldet sich ein Fahrschüler gegen die Empfehlung der Fahrschule zur Prüfung an, geschieht das auf eigenes Risiko. (2) Prüfungstermine werden von der Prüforganisation vergeben. Die Fahrschule hat darauf keinen Einfluss. Verschiebungen durch die Prüforganisation begründen keinen Anspruch gegen die Fahrschule. (3) Prüfungsentgelte sind nach den Vorgaben der Prüforganisation auch bei Nichtbestehen, Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage zu zahlen und werden an den Fahrschüler weitergegeben. (4) Wiederholungsprüfungen und zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet. (5) Zur Prüfung sind ein gültiger Ausweis und alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. § 8 Widerruf, Kündigung, Beendigung (1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung am Ende dieser AGB zu. (2) Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit in Textform kündigen. Die Fahrschule berechnet die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen. Der Grundbetrag wird entsprechend dem erbrachten Leistungsumfang anteilig berechnet. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden erstattet. (3) Die Fahrschule kann den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. (4) Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Fahrschule insbesondere vor bei wiederholter Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, schwerwiegender Missachtung von Sicherheitsanweisungen, wahrheitswidrigen Angaben oder trotz Mahnung fortbestehendem Zahlungsverzug. (5) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. § 9 Haftung (1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (4) Für mitgebrachte Gegenstände gelten die Absätze 1 bis 3. (5) Für Schäden, die der Fahrschüler vorsätzlich verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. § 10 Besondere Bedingungen für Feel Motion (Fahrertrainings und Ausfahrten) (1) Fahrertrainings und Ausfahrten sind keine Fahrausbildung im Sinne des Fahrlehrergesetzes. Teilnahmevoraussetzung ist die gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug. (2) Bei Teilnahme mit eigenem Fahrzeug muss dieses zugelassen, haftpflichtversichert und verkehrssicher sein. Bei Motorradfahrten ist geeignete Schutzkleidung zu tragen. Der Teilnehmer bleibt für sein Fahrzeug und sein Fahrverhalten verantwortlich, soweit nicht die Anleitung durch den Fahrlehrer betroffen ist. (3) Die Anmeldung wird mit der Bestätigung der Fahrschule in Textform verbindlich. Preise, Termine, Gruppengrößen und Mindestteilnehmerzahlen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Fahrschule kann Termine aus Sicherheitsgründen (Witterung), bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen absagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. (4) Rücktritt des Teilnehmers: [Bis 7 Tage vor dem Termin ist der Rücktritt kostenfrei. Danach werden 50 % des Entgelts berechnet, ab 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen 80 %.] Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. (5) Für die Haftung gilt § 9. Eine Haftung für das Verhalten anderer Teilnehmer besteht nicht, soweit die Fahrschule kein eigenes Verschulden trifft. (6) Foto- und Videoaufnahmen erfolgen nur mit Einwilligung. § 11 Datenschutz Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet. Soweit für die Ausbildung erforderlich, gibt die Fahrschule Daten an die Fahrerlaubnisbehörde, die Prüforganisation und beauftragte Dienstleister (zum Beispiel Anmelde- und Abrechnungssoftware) weiter. § 12 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt zusätzlich zwingendes Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (2) Gerichtsstand für Verbraucher sind die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gera Gerichtsstand. (3) Die Fahrschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (4) Änderungen dieser AGB gelten nur für künftig abgeschlossene Verträge. (5) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Widerrufsbelehrung für Verbraucher Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel E-Mail, Telefon, Internet) geschlossen wird. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sebastian Albert, Full Motion Fahrschule, Reichsstraße 62, 07545 Gera, Telefon +49 (0) 152 240 655 20, E-Mail info@fullmotion-fahrschule.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Vorzeitiges Erlöschen Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Kein Widerrufsrecht bei Freizeitangeboten Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen (Feel Motion: Fahrertrainings und Ausfahrten) besteht kein Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Sebastian Albert, Full Motion Fahrschule, Reichsstraße 62, 07545 Gera, E-Mail: info@fullmotion-fahrschule.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________ Name des/der Verbraucher(s): ______________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________ Datum: ______________________ (*) Unzutreffendes streichen.